Allgemeine Informationen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Schule. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich gerne an die Schulverwaltung wenden.
Eintritt in den Kindergarten
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und unentgeltlich. Mit dem Eintritt beginnt die obligatorische Schulzeit, die 11 Jahre dauert. Hat Ihr Kind am 31. Juli das 4. Lebensjahr vollendet, so tritt es in der Regel im darauffolgenden August in den Kindergarten ein.
Die Schule Untersiggenthal lädt die Eltern jeweils im Januar zu einer Informationsveranstaltung ein, um die Inhalte des Kindergartens vorzustellen und auf Fragen einzugehen.
Das Eintrittsformular erhalten die Eltern ebenfalls im Januar und ist zu dem darauf angegebenen Datum an die Schule zu retournieren.
Für Eltern und Kinder ist der Eintritt in den Kindergarten ein grosser Schritt. In der Elterninformation erfahren Sie, wie er abläuft und was Sie dabei beachten sollten.
Eintritt in die Schule
Nach dem Kindergarten erfolgt der Übertritt in die 1. Klasse der Primarschule oder in die Einschulungsklasse. In der folgenden Bildschirmpräsentation finden Sie einige Informationen zum Übertritt und zum Schulstart.
Wenn Sie neu nach Untersiggenthal ziehen und Ihr Kind bei uns anmelden möchten, finden Sie hier das entsprechende Anmeldeformular.
Schulgesundheit
Erfahren Sie hier, warum die Gesundheit der Kinder so wichtig ist und was Eltern und Schule dazu beitragen können.
Auf dem ganzen Schulareal gilt ein Verbot für private, elektronische Geräte.
Auf dem ganzen Schulareal und in allen Schulhäusern dürfen Schülerinnen und Schüler keine persönlichen elektronischen Geräte zwischen 7.15 und 17.15 Uhr sichtbar auf sich tragen. Die Geräte sind auszuschalten. Die Kopf- und Ohrhörer sind versorgt.
Schul-und Kindergartenordnung
Die Eltern erhalten zum Schuljahresbeginn die Schul- oder Kindergartenordnung. Mit Ihrer Unterschrift bezeugen Sie Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützunge bei der Umsetzung.
Urlaubsregelung und Formular
Die Eltern können ihr Kind viermal pro Jahr für einen Halbtag vom Unterricht abmelden. Die vier Halbtage können zusammengefasst bezogen werden (nach § 38 Schulgesetz). Die Eltern informieren die Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vorher.
Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrperson pro Semester zusätzlich Urlaub bis zu einem vollen Tag gewähren.
Aargauer Lehrplan Volksschule
Seit dem Schuljahr 2020/2021 gilt im Kanton Aargau der neue Lehrplan. In der Broschüre finden Sie Informationen dazu.
Beurteilungskonzept
Im vergangenen Schuljahr haben die Schulleitung und die Lehrpersonen aller Stufen Vereinbarungen zu wichtigen Punkten in der Beurteilungspraxis getroffen. Die Einführung des Beurteilungskonzeptes startete im August 2022.
Schauen Sie rein:
Promotionsverordnung
Broschüre für Eltern zur Leistungsbeurteilung und zur Promotion an der Volksschule.