
Eltern ABC / Dokumente
Seit dem Schuljahr 2020/2021 gilt im Kanton Aargau der neue Lehrplan, basierend auf dem Lehrplan 21. In der Broschüre des Amtes für Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kanton Aargau finden Sie Informationen dazu.
Absenzen (Abwesenheiten, Krankheiten, Jokertage) werden via der Applikation KLAPP mitgeteilt. Krankheiten werden täglich mit einer neuen Absenz gemeldet.
- Absenzen in Form von Jokertagen sind im Eintrag "Jokertage" beschrieben.
- Absenzen in Form von Urlaub sind im Eintrag "Urlaub" beschrieben.
Infofmationen und das Anmeldeformular liegen auf unserer Webseite unter...
Mit der Einführung des Aargauer Lehrplans 2021 haben die Schulleitung und die Lehrpersonen aller Stufen Vereinbarungen zu wichtigen Punkten in der Beurteilungspraxis getroffen. Das Konzept und Leitsätze finden Sie nachfolgend.
Beurteilungskonzept und Leitsätze
Die Elternbroschüre zu Leistungsbeurteilung und Promotion des Amtes für Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kanton Aargau finden Sie nachfolgend.
Auf dem ganzen Schulareal und in allen Schulhäusern dürfen Schülerinnen und Schüler keine persönlichen elektronischen Geräte zwischen 7.15 Uhr und 17.15 Uhr sichtbar auf sich tragen. Die Geräte sind auszuschalten. Die Kopf- und Ohrhörer sind versorgt. Die Regelung gilt auch für Smart Watches, da diese Ton- oder Filmaufnahmen machen können.
- Der Gebrauch persönlicher elektronischer Geräte der Schülerinnen und Schüler ist in der Schulordnung unter Punkt 9 geregelt, siehe Eintrag "Schulordnung".
Die Schulferien sind im Bezirk Baden an allen Schulen gleich. Auf dem Ferienplan finden Sie die Ferien des aktuellen Schuljahres sowie der kommenden Schuljahre.
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schule für die Untersuchungen aufgefordert.
- Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.
- Die Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.
In der Volksschule werden kostenlose und freiwillige Impfungen für Schülerinnen und Schüler in der 1. und 2. Primar- sowie in der Sekundarstufe 1 angeboten. Die Eltern werden durch die Schule über die Impfungen aktiv angeschrieben.
Weiter Informationen finden Sie auf den Seiten des Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kanton Aargau: Gesundheit & Prävention.
Die Eltern können ihr Kind 4 Mal pro Jahr einen Halbtag vom Unterricht abmelden. Die Information erfolgt via der Kommunikationsplattform KLAPP (neue Absenz: Jokertag) mindestens zwei Tage vor der Abwesenheit. Jokertage können auch zusammengefasst pro Jahr bezogen werden (nach § 38 Schulgesetz). Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrperson pro Semester zusätzlich Urlaub bis zu einem vollen Tag gewähren.
- Abwesenheiten von mehr als 3 Tagen sind im Eintrag "Urlaub" erläutert.
Unsere Kommunikation findet über die Anwendung KLAPP statt. Sie als Eltern, wie auch die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulverwaltung verwenden diese sichere Plattform. Unter anderen werden auch Absenzen via KLAPP gemeldet.
Eltern/Erziehungsberechtigte mit Kindern ab der 1. Primarklasse erhalten zum Schuljahresbeginn die Schulordnung. Mit Ihrer Unterschrift bezeugen Sie Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützunge bei der Umsetzung. Bei Kindergarteneintritt erhalten Eltern/Erziehungsberechtigte eine Kindergarten-Informationsbroschüre.
Anbei der Schulsong unserer Schule - üben erlaubt!
Trendfahrzeuge wie Elektro-Scooter oder Elektro-Trotinetts unterliegen Regelungen. Die Regelungen des Kanton Aargau sind in nachfolgendem Flyer ersichtlich. Das Parkieren von E-Rollern ist ab Oktober 2024 nur noch beim Parkierunterstand vor dem Eingang der Sickinga-Turnhallen erlaubt.
Pro Stufe kann einmal einen Urlaub von mehr als 3 Tagen durch die Schulleitung bewilligt werden, sofern die schulische Situation des Kindes dies erlaubt. Das Urlaubsgesuch für einen Urlaub von mehr als 3 Tagen richten die Eltern mit nachfolgendem Formular mindestens zwei Wochen im Voraus an die Schulleitung.
Ziehen Sie mit Ihren Kindern weg, melden Sie dies nebst der Gemeinde bitte auch frühzeitig der Lehrperson und der Schulverwaltung.
Wenn Sie neu nach Untersiggenthal ziehen füllen Sie bitte paralell zu der Anmeldung bei der Gemeinde das nachfolgende Anmeldeformular aus und senden Sie dieses der Schulverwaltung.